Laut §5 Arbeitsschutzgesetz sind alle Arbeitgeber in Deutschland verpflichtet, die Arbeitsbedingungen in ihrem Unternehmen zu beurteilen – und dazu gehört ausdrücklich auch die psychische Belastung. Dennoch wird diese Pflicht in der Praxis häufig ignoriert oder unzureichend umgesetzt.
Was ist eine psychische Gefährdungsbeurteilung?
Die psychische Gefährdungsbeurteilung (GBU Psyche) ist ein strukturierter Prozess, bei dem Unternehmen systematisch erfassen, ob psychische Belastungen am Arbeitsplatz ein Gesundheitsrisiko darstellen. Dabei werden folgende Belastungsbereiche untersucht (nach GDA-Leitlinie):
- Arbeitsinhalt/-aufgabe
- Arbeitsorganisation
- Soziale Beziehungen
- Arbeitsumgebung
- Neue Arbeitsformen (z. B. Homeoffice, ständige Erreichbarkeit)
Warum ist das relevant?
Laut dem TK-Gesundheitsreport 2024 sind psychische Erkrankungen die zweithäufigste Ursache für Krankschreibungen in Deutschland. Der Anteil der Arbeitsunfähigkeitstage aufgrund psychischer Diagnosen hat sich in den letzten 20 Jahren mehr als verdoppelt.
Faktencheck:
- 2023 entfielen 17,4 % aller AU-Tage auf psychische Erkrankungen (TK-Report
2024) - Fehlzeiten durch psychische Erkrankungen dauern im Schnitt 29,1 Tage – mehr
als doppelt so lang wie bei körperlichen Leiden - Die wirtschaftlichen Kosten psychischer Erkrankungen beliefen sich laut BKK
Gesundheitsreport 2023 auf rund 147 Milliarden Euro jährlich in Deutschland
Vorteile für Unternehmen bei Umsetzung
- Rechtssicherheit: Erfüllung gesetzlicher Vorgaben
- Senkung von Fehlzeiten und Krankheitskosten
- Verbesserung der Mitarbeiterzufriedenheit und -bindung
- Grundlage für betriebliches Gesundheitsmanagement
Fazit
Die psychische Gefährdungsbeurteilung ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht – sie ist auch ein
strategisches Instrument, um die Gesundheit und Produktivität im Unternehmen nachhaltig zu
fördern.
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