600 Euro steuerfrei pro Mitarbeiter für Gesundheit!

600 Euro steuerfrei pro Mitarbeiter für Gesundheit
Oliver Ballandies - Geschäftsführer BalliVital GmbH

Geschrieben von Oliver Ballandies

Seit 2008 erlaubt der Gesetzgeber Unternehmen, bis zu 600 € pro Mitarbeiter und Jahr lohnsteuer- und sozialabgabenfrei in Maßnahmen zur Gesundheitsförderung zu investieren (§ 3 Nr.  34 EStG). Seit 2020 gilt dieser Betrag pro Kalenderjahr, nicht nur pro Maßnahme – eine attraktive Möglichkeit für nachhaltige betriebliche Gesundheitsförderung (BGF). 

Was ist förderfähig? 

Das Bundesfinanzministerium definiert förderfähige Maßnahmen klar: 

• Rückenschule, Bewegungstrainings 

• Stressbewältigung, Resilienztrainings 

• Ernährungsberatung 

• Suchtprävention 

• Maßnahmen zur Vermeidung von Burnout oder psychischer Überlastung Wichtig: Die Maßnahmen müssen qualitätsgesichert und zertifiziert sein (z. B. nach §20  SGB V). 

Beispielrechnung: 

Ein Unternehmen mit 50 Mitarbeitenden kann somit jährlich 30.000 € in Gesundheit investieren –  steuerfrei! Das stärkt nicht nur die Gesundheit, sondern auch das Employer Branding. 

Statistik & Nutzen 

• Jeder in Gesundheit investierte Euro spart laut Initiative Gesundheit und Arbeit  (iga) im Schnitt 2,70 € an Folgekosten 

• Laut einer Studie von Booz & Company kann ein gut implementiertes BGM den Krankenstand um bis zu 25 % senken 

• 62 % der Beschäftigten wünschen sich laut BKK-Gesundheitsreport 2023 mehr  Unterstützung durch den Arbeitgeber bei der Stressbewältigung 

Fazit 

Die 600-Euro-Regelung ist ein unterschätzter Schatz im Steuerrecht – mit großem Hebel für  Arbeitgeber, die in ein gesundes, leistungsfähiges Team investieren wollen.

Oliver Ballandies - Geschäftsführer BalliVital GmbH

Autor: Oliver Ballandies

17. Juli 2025

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