Seit 2008 erlaubt der Gesetzgeber Unternehmen, bis zu 600 € pro Mitarbeiter und Jahr lohnsteuer- und sozialabgabenfrei in Maßnahmen zur Gesundheitsförderung zu investieren (§ 3 Nr. 34 EStG). Seit 2020 gilt dieser Betrag pro Kalenderjahr, nicht nur pro Maßnahme – eine attraktive Möglichkeit für nachhaltige betriebliche Gesundheitsförderung (BGF).
Was ist förderfähig?
Das Bundesfinanzministerium definiert förderfähige Maßnahmen klar:
• Rückenschule, Bewegungstrainings
• Stressbewältigung, Resilienztrainings
• Ernährungsberatung
• Suchtprävention
• Maßnahmen zur Vermeidung von Burnout oder psychischer Überlastung Wichtig: Die Maßnahmen müssen qualitätsgesichert und zertifiziert sein (z. B. nach §20 SGB V).
Beispielrechnung:
Ein Unternehmen mit 50 Mitarbeitenden kann somit jährlich 30.000 € in Gesundheit investieren – steuerfrei! Das stärkt nicht nur die Gesundheit, sondern auch das Employer Branding.
Statistik & Nutzen
• Jeder in Gesundheit investierte Euro spart laut Initiative Gesundheit und Arbeit (iga) im Schnitt 2,70 € an Folgekosten
• Laut einer Studie von Booz & Company kann ein gut implementiertes BGM den Krankenstand um bis zu 25 % senken
• 62 % der Beschäftigten wünschen sich laut BKK-Gesundheitsreport 2023 mehr Unterstützung durch den Arbeitgeber bei der Stressbewältigung
Fazit
Die 600-Euro-Regelung ist ein unterschätzter Schatz im Steuerrecht – mit großem Hebel für Arbeitgeber, die in ein gesundes, leistungsfähiges Team investieren wollen.
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